
Ob für einen Monat oder länger, das bestimmen Sie selbst. Sie können den geborgten Betrag mit Zinsen und Unkostenvergütung zurückerstatten oder verlängern die Laufzeit, indem Sie die anfallenden Kosten bezahlen.
Innerhalb von 6 Monaten können Sie das Pfand jederzeit auslösen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie die Laufzeit verlängern. Zu Ihrer Sicherheit sind alle Fristen genau anhand des Pfandvertrages für Sie ersichtlich.
Erst wenn Sie die Sechsmonatsfrist überschreiten und Ihr Pfand nicht einlösen oder Sie die Laufzeit verlängern, muss die Versteigerung eingeleitet werden.